Sicherungsgrundschuld

Sicherungsgrundschuld
Sị|che|rungs|grund|schuld, die (Wirtsch.): Grundschuld zur Sicherung einer Forderung.

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Sicherungsnehmer — Mit dem Sicherungsvertrag (auch: Sicherungsabrede oder Zweckerklärung) wird bei bestimmten Kreditsicherheiten zwischen Kreditgeber (meist ein Kreditinstitut) und dem Sicherungsgeber (beispielsweise dem Grundstückseigentümer bei einer… …   Deutsch Wikipedia

  • Sicherungsvereinbarung — Mit dem Sicherungsvertrag (auch: Sicherungsabrede oder Zweckerklärung) wird bei bestimmten Kreditsicherheiten zwischen Kreditgeber (meist ein Kreditinstitut) und dem Sicherungsgeber (beispielsweise dem Grundstückseigentümer bei einer… …   Deutsch Wikipedia

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